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Tour de France des Seewinkels 2025

                                              Anmeldungen erst ab Jänner 2025 möglich

 

Start der TOUR DE FRANCE DES SEEWINKELS im Jahr 2025 ist das „Prinzenpark Stadion“ von Apetlon. 

 

Startzeit: Donnerstag 29. Mai 2025, 10:00 Uhr (Feiertag Christi Himmelfahrt).

 

Wie in den letzten Jahren werden für die Radsportler eine Rennradtour und eine Genusstour angeboten. 

 

Es gibt keine Zeitnehmung - im Vordergrund steht gemeinsame Radfahren für einen guten Zweck.

 

RENNTOUR - Streckenlänge ca. 60 km

Die genaue Streckenführung steht derzeit noch nicht fest - sie wird ehest bald bekanntgegeben.

 

GENUSSTOUR- Streckenlänge ca. 30 km

Die Tour führt vom Start weg, auf dem Radweg in Richtung Pamhagen - zum Tiefsten Punkt Österreichs - zur Darscholacke - MOBILE LABESTATION - über die Nordseite der Langen Lacke nach St. Andrä zum Zicksee zur LABESTATION Lokal „PAPILLION“ - Rückfahrt über die Ostseite der Langen Lacke nach Apetlon ins Ziel zum Prinzenpark Stadion.

 

Im Anschluss „Finisher Party“ mit Live Musik.

 

STARTGEBÜHR:      20,00 Euro pro Person 

                                 (inkludiert Verpflegung am Start und bei den 

                                 Labestationen, sowie Spende für karitativen Zweck)

 

ANMELDUNG:    Die Anmeldungen erfolgen über die Homepage - Formular „Anmeldung“ 

                            bei Anmeldeproblemen Mail an tourdefrancedesseewinkels@gmx.at oder

                            telefonisch unter 0699/11089486

            

 

GESETZLICH- RECHTLICHE INFORMATIONEN: 

Die Tourstrecken verlaufen auf öffentlichen Straßen und Wegen und sind behördlich nicht gesperrt. Kreuzungen und Kreisverkehre sind polizeilich nicht geregelt. Alle Radsportler verpflichten sich bei ihrer Teilnahme zur Einhaltung der STVO (österreichischen Straßenverkehrsordnung). Jeder Teilnehmer ist für sich selbst verantwortlich. Vom Veranstalter wird diesbezüglich keine Haftung übernommen. 

 

DATENSCHUTZ:

Jeder Radsportler erklärt sich mit seiner Teilnahme, zur Anfertigung von Lichtbildern und Videoaufnahmen für die Dauer der Veranstaltungszeit, als einverstanden.

 

DER REINERLÖS DER VERANSTALTUNG ERGEHT AN EINEN KARITATIVEN KINDERZWECK

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